Berufsanerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten in Bayern — Leitfaden 2026
Die zuständige Stelle prüft ausländische Pflegequalifikationen individuell. Je nach Ausbildungsnachweisen und festgestellten Unterschieden können ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung erforderlich sein. Aurelium Süd koordiniert Unterlagen, Verfahrensschritte und B2-Sprachnachweis.
- Zuständigkeit: Regierung von Oberbayern, Schwaben, Mittelfranken, Oberpfalz etc.
- Erforderlich: vollständige Ausbildungs- und Identitätsnachweise sowie B2-Sprachzertifikat
- Bei wesentlichen Unterschieden: Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung
- Anerkennungspartnerschaft § 16d AufenthG: Arbeit möglich während laufendem Verfahren
- Behördengebühr: typisch 200–600 €; Übersetzungskosten: 600–1.200 €