Visum § 16d AufenthG Pflege — Leitfaden 2026
Der § 16d AufenthG (Anerkennungspartnerschaft) ist seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024 der Standardweg für Pflegekräfte aus Drittstaaten: Einreise, Arbeit als Pflegehelferin/-helfer und paralleles Anerkennungsverfahren — in einem integrierten Prozess.
- Voraussetzungen: anerkannte Pflegeausbildung, B2-Deutsch, Anerkennungspartnerschaftsvertrag
- BA-Vorabzustimmung: Bundesagentur für Arbeit prüft Arbeitsbedingungen
- Bearbeitungszeit Visum: 6–14 Wochen nach vollständigem Antrag
- Während des Verfahrens: Beschäftigung als Pflegehilfskraft erlaubt
- Nach Anerkennung: Wechsel auf § 18a AufenthG (Fachkraft-Aufenthaltstitel)