Visum § 16d AufenthG Pflege — Leitfaden 2026

Der § 16d AufenthG (Anerkennungspartnerschaft) ist seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024 der Standardweg für Pflegekräfte aus Drittstaaten: Einreise, Arbeit als Pflegehelferin/-helfer und paralleles Anerkennungsverfahren — in einem integrierten Prozess.

  • Voraussetzungen: anerkannte Pflegeausbildung, B2-Deutsch, Anerkennungspartnerschaftsvertrag
  • BA-Vorabzustimmung: Bundesagentur für Arbeit prüft Arbeitsbedingungen
  • Bearbeitungszeit Visum: 6–14 Wochen nach vollständigem Antrag
  • Während des Verfahrens: Beschäftigung als Pflegehilfskraft erlaubt
  • Nach Anerkennung: Wechsel auf § 18a AufenthG (Fachkraft-Aufenthaltstitel)